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So bitte nicht!
Im Interesse der Sicherheit unserer Mitbürger – vor allem Kindern, älteren oder behinderten Menschen – bitten wir Handläufe nur nach DIN Normen auszuführen.
Wandhandläufe müssen griffsicher sein, kontrastreich zur Wand, möglichst rund im Durchmesser von 30–45 mm, durchlaufend auch in den Ecken, und 30 cm über die erste und letzte Stufe geführt werden. Einbauhöhe ca. 85–90 cm über der Stufenvorderkante und in öffentlich zugänglichen Gebäuden mit taktilen Kugelelementen.
Aus rechtlichen Gesichtpunkten ist es überaus kritisch, Handläufe nicht nach Norm und Gesetz und nicht nach dem „Stand der Technik“ auszuführen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Architekten oder Planer, bei den Baubehörden, oder bei Ihrem Handwerker und verlangen Sie normgerechte Ausführung nach DIN. Gerne stehen wir Ihnen auch für eine fachkundige Beratung telefonisch oder persönlich zur Verfügung.